Führerscheinklassen - Fahrschule Baron

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Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.

Autoführerschein
Kl. B - der Autoführerschein
Mindestalter 18 Jahre (theoretische u. praktische Prüfung)
Berechtigt zum führen von:
KFZ bis 3500 KG ZG (zulässiges Gesamtgewicht)
bis 8 Sitzplätze, es dürfen Anhänger bis 750 KG ZG mitgeführt werden
eingeschlossene Klassen : L, AM
Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
Fahrschule Baron, Inh. Hans-Joachim Baron
Kl. BF17 - der Autoführerschein ab 17 Jahren
(Begleitetes Fahren)
Fahren mit Begleitperson
Mindestalter 17 Jahre (theoretische u. praktische Prüfung)
begleitetes Fahren bis zum 18. Geburtstag
Anmeldung frühestens mit 16 1/2 Jahren
theoretische Prüfung max. 3. Mon. vor dem 17. Gebutstag
praktische Prüfung max. 1 Mon. vor dem 17. Geburtstag
Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten vorgeschrieben

Fahrschule Baron, Inh. Hans-Joachim Baron
Bundesweit positive Feedbacks
1/3 weniger Eigenunfälle
2/3 weniger punktebewährte Bußgelder
rechnet sich auf Probezeit
eingeschlossene Klassen : L, AM
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Kartenführerschein dem Antragsteller automatisch zugestellt.
Fahrschule Baron
Anhängerführerschein
Klasse B96 - der "kleine" Anhängerführerschein für PKW
Erweiterung zur Klasse B:
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhänger über 750kg
Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4250kg
Betrifft nur Personen, die ihren Klasse B Führerschein nach dem
01.01.1999 erworben haben
Zeitaufwand: Grundausbildung 6 Fahrstunden jedoch keine praktische Prüfung

Anhänger
Klasse BE - der "große" Anhängerschein für PKW
Erweiterung der Klasse B
Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 7000kg
Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhänger über 750kg aber max. 3500kg
Betrifft nur Personen, die ihren Klasse B Führerschein nach dem 01.01.1999 erworben haben
Zeitaufwand: Grundausbildung plus 6 Sonderfahrten und praktische Prüfung
Ausführliche Informationen erhalten Sie natürlich bei uns
Anhängerführerschein
Die "MOPED" - (Motorrad) - Scheine
 Klasse A - (unbeschränkt)
Direkteinstieg ab - Alter 24 Jahre, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A und ab 21 Jahren für Trike.
Berechtigt zum Führen von:
Krafträdern mit Hubraum über 50ccm oder einer bbH über 45km/h. Einer Nennleistung von mehr als 15kW für Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge  (Trike)mit Symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h und einer Leistung über 15kW.

•   Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
•   theoretische und praktische Prüfung
•   eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Motorradfahrschule
Nach 2 Jahren Führerscheinbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung (keine Sonderfahrten) aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Anmerkung - Trikes
Inhaber der Kl. B, die vor dem 19.01 .2013 ausgestellt wurde, oder Kl. 3 alt dürfen weiterhin alle Trikes, auch mit Anhänger fahren (Besitzstand)
  • Schlüsselzahlen Kl.A I 79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge (Trikes)
  • Schlüsselzahlen Kl. A I 79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kgZg
Ab 2017 dürfen im Inland wieder Trikes mit dem B-Führerschein geführt werden. (nat. Regelung - Mindestalter 21 Jahre)
Aber Achtung !! Im Ausland dürfen Trikes nur mit Kl. A geführt werden, sonst fahren ohne Fahrerlaubnis !!

Klasse A2 (beschränkt) - Stufenführerschein - Mindestalter 18 Jahre
Berechtigt zum Führen von:
Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35kw (48PS) und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2KW/kg
•   Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
•   theoretische und praktische Prüfung
•   eingeschlossene Klassen : A1, AM
Führerschein
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (ohne Sonderfahrten), aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Für Besitzer der Klasse B (füher Klasse 3, vor dem 01.04.1980) die zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 ccm, berechtigt sind entfällt die theoretische Prüfung zum Erwerb der Klasse A2. Nur praktische Prüfung erforderlich.

Seit 28.12.2016 dürfen nur noch Krafträder mit max. 70 KW (doppelte Nennleistung, Kl. A2 - 35 KW) abgedrossel werden.
Inhaber einer A2-Fahrerlaubnis, die ab dem 19.01.2013 bis 28.12.2016 erteilt wurde dürfen auch Krafträder führen, deren Leistung von einem
Krad über 70 KW abgeleitet wurde. (Besitzstand !)
Achtung !! : Gilt nicht im Ausland - Fahren ohne Fahrerlaubnis !!
Klasse A1 - Führerschein für Leichtkrafträder
Berechtigt zum Führen von:
Krafträdern mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum, und nicht mehr als 11 KW (15 PS) sowie einem Verhältnis Leistuing/Gewicht von max. 0,1kW/kg
Voraussetzungen:
•   Mindestalter 16 Jahre
•   Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
•   theoretische und praktische Prüfung
Führerschein
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike) mit Symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h und einer Leistung mit max. 15kW.
Besitz der Kl. A1 wird auf die Probezeit angerechnet und bei späterer Aufstiegsprüfung (nach zwei Jahren) auf die KL.A2 entfallen die Sonderfahrten.

Desweiteren entfällt die theoretische,  praktische Prüfung erforderlich.

Besitzer der Klasse B (füher Klasse 3, vor dem 01.04.1980) sind zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 ccm, berechtigt.
Eingeschlossene Klasse:  AM
Klasse AM - DIE PREISWERTE ALTERNATIVE ZUR KLASSE A1
Die Bundesregierung hat im Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter
flir die Kl. AM von 16 auf 15 Jahre abzusenken.
Die Umsetzung ist Ländersache. Fraglich ist ob diesen Beschluss alle
Bundesländer umsetzen werden.


Neckarsteinach
Berechtigt zum Führen von:
Kleinkrafträder bis max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4kW bei Elektromotor.Kleinkrafträder mit erteilter Betriebserlaubnis vor dem 31.12.2001 bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h.

Dreirädrige Kleinkrafträder  (Trike) mit bbH von max. 45km/h, einem Hubraum von max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren sowie einer Leistung von max. 4kW bei Diesel/Elekromotoren.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH von max. 45km/h, einem Hubraum von max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren sowie einer Leistung von max. 4kW bei Diesel/Elekromotoren und einem maximalen Leergewicht von 350kg.
(Versicherungskennzeichen, kleines Nummernschild).

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre
keine Sonderfahrten
keine Anrechnung auf Probezeit
theoretische und praktische Prüfung
Mofa - Prüfbescheinigung
Mofa - Prüfbescheinigung
Seit Dez. 2016 entfällt in der Definition ' Mofa ' die Einsitzigkeit, ist somit zweisitzig (ABE maßgebend).

Berechtigt zum Führen von:
Krafträdern bis max. 50 ccm Hubraum und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Krankenfahrstühle bis 25 km/h
Voraussetzungen:
  • Mindestalter 15 Jahre
  • theoretische Prüfung

Ab Juli 2019
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (ekFV)
  • Elektro Roller/Scooter - ABE / Versicherung erforderlich
  • Max 20 km/h
  • Mindestalter 14 Jahre
  • kein FS, Prüfbescheinigung erforderlich
  • keine Helmpflicht, wird aber dringend empfohlen.

Segway (elektr. Mobilitätshilfe 6-20 km/h) Wer Segway fahren will, braucht mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung oder eine andere gültige Fahrerlaubnis.

Traktorführerschein
Klasse L  - der Traktorführerschein
Berechtigt zum Führen von:
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
bis zu 2 Anhängern, dann aber bis max 25 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhänger
Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre
theoretische Prüfung erforderlich

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